An einem breit besuchten Anlass hat uns GPK Mitglied Willi Staubli weitere Erläuterungen zum vorliegenden Vernehmlassungsentwurf gegeben. Auch hat er auf alle Fragen konkrete Antworten geben können.
Der vorliegende Entwurf wurde diskutiert. Man ist zum Entschluss gelangt, dass mit einer raschen Inkraftsetzung noch keine klaren Verhältnisse geschaffen werden können. Darum beantragt die FDP:
1. Die Arbeiten an einem neuen Entschädigungsreglement sind einzustellen. Das bisherige Reglement ist weiter anzuwenden unter Berücksichtigung der von der GPK angemahnten Interpretationsrichtlinien.
2. Das Stimmvolk soll das Entschädigungs-Reglement genehmigen. Darum ist vorgängig eine Teilrevision der Gemeindeordnung zu veranlassen:
- Art. 7 lit. m (Die Stimmbürger entscheiden über …) „Erlass und Änderung des Reglements für die Entschädigung der Behördenmitglieder und nebenamtlichen Funktionäre“.
- Änderung von Art. 19 lit. n (Der Gemeinderat hat ….) Erlass eines Personalreglements für das gesamte Gemeindepersonal; Genemigung der durch die GPK erlassnen Entschädigungsregelung für Behördenmitglieder und nebenamtlichen Funktionären der Gemeinde.
Die FDP ist der Meinung, dass für die Führung der Gemeinde Teufen neue, zeitgemässe Modelle geprüft werden sollen. Darum ist die Gemeindeordnung zwingend zu revidieren. So würden auch die Entschädigen auf eine neue Basis gestellt. Die Vorarbeiten dazu, sollte vom Gemeinderat einer breit abgestützten Arbeitsgruppe übertragen werden.
Sollten sich die verantwortlichen Behörden entschliessen, ein Entschädigungsreglement noch vor den Neuwahlen 2016 zu bearbeiten und in Kraft zu setzen, schlägt die FDP vor, dass folgende Fragen vorgängig zwingend zu beantworten bzw. in das Reglement einzubauen sind:
• Ist die Definition eines Kostendachs im Reglement nicht rechtswidrig?
• Birgt das vorgeschlagene Kostendach nicht Stoff für weitere Konflikte?
• Statt des Kostendachs wären nachfolgende Entschädigungen auszurichten:
- GR Pauschal Fr. 6‘000.- bis 8‘000.- / Jahr
- GR Spesen Pauschal Fr. 2‘000.- bis 2‘400.- / Jahr
- GR Sitzungsgeld Fr. 250.- bis 300.- / Sitzung
- GR ausserordentlicher Aufwand Fr. 30.- / Std
- Kommissionen: Vorsitz Fr. 250.- bis 300.-; Mitglied Fr. 125.- bis 150.- / Halbtag
- Spesen (ausgewiesene) nach Aufwand; Fahrspesen Fr. -.70 / km
• Wie kann die Ehrenamtlichkeit definiert werden?
• Wie können operative Arbeiten von GR entschädigt werden?
• Wie weit sind operative Arbeiten als ordentlicher- und wie weit als ausserordentlicher Aufwand zu definieren?
• Müssen die gewählten GP und GR wirklich zwingend schriftlich bestätigen, dass kein Honorar bezogen wurde?
• Wie können die Stimmbürger beim Erlass eines Entschädigungsreglements eingebunden werden?