Vernehmlassungsantwort der FDP AR zur Totalrevision Kantonsverfassung

Der Regierungsrat schickt einen Entwurf in die Diskussion, dessen grosses Ziel die Stärkung der Volksrechte ist. In diesem Geist hat die FDP.Die Liberalen Appenzell Ausserrhoden einen Vernehmlassungsweg gewählt, der alle Mitglieder beteiligt.

Im Sinne einer Pulsmessung wurde jedem FDP-Mitglied die Möglichkeit geboten, sich im Rahmen einer Online-Umfrage zu zentralen Themen verlauten zu lassen. Dieses Stimmungsbild diente als Ausgangslage für einen Workshop Ende Mai auf der Schwägalp, bei dem über 30 Ausserrhoder FDP-Mitglieder aktiv teilnahmen und sich mit einzelnen Artikeln vertieft auseinandersetzten.

Erwartungsgemäss bieten die von der Verfassungskommission und dem Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen viel (Zünd-) Stoff für kontroverse und grundsätzliche Debatten. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Verfassungsversion aus dem Jahr 1995 durchaus Qualitäten aufweist. Diese Qualität kommt in der Präambel nur schon sprachlich zur Geltung. Unabhängig von der Frage, ob Gott in der Präambel zu nennen ist oder nicht (hier gibt es weder Pro noch Kontra eine klare Mehrheit innerhalb der FDP) ist es inhaltlich nicht mit der liberalen Tradition unseres Kantons zu vereinbaren, dass, wie aktuell vorgeschlagen „… die Gesellschaft für das Wohl der Einzelnen zu sorgen hat….“. Diese Umkehr von der Eigenverantwortung hin zu einer kollektiven Verantwortung wird klar abgelehnt.

Eine Verfassung reflektiert immer auch den Zeitgeist und ist Identifikationspunkt einer Mehrheit der aktuellen Gesellschaft. Wird sie zu stromlinienförmig ausgestaltet, läuft sie Gefahr, die Kraft zur persönlichen Identifikation zu verlieren und wird austauschbar. Wir streben eine Revision der Ausserrhoder Kantonsverfassung an. Deshalb soll sie auch Ausserrhodische Eigenheiten enthalten. So vertritt die FDP AR die Meinung, dass die Verfassung Eigenheiten, Ecken und Kanten des Kantons Appenzell Ausserrhoden widerspiegeln soll. Sie möchte Elemente bewahren, die charakteristisch für unseren Kanton sind. Zum Beispiel ist das Fehlen des Hauptortes typisch für Appenzell Ausserrhoden. Auch Begriffe, die vielleicht nicht mehr hundertprozentig mit Gender, Diversity und Inclusion kompatibel sind, können ihre Berechtigung haben, wenn sie emotional mit dem Kanton verbunden sind. Dies hat die Diskussion über die Rolle des Landammanns deutlich gezeigt.

Für die FDP besteht ein Konnex zwischen der Bezeichnung „Landammann/Regierungspräsident:in“ und des Wahlkörpers. Wenn „Landammann“ beibehalten werden soll, dann soll das Volk zur Legitimation befragt werden. Sofern jedoch ein Begriffswechsel eine Mehrheit findet, dann soll der Kantonsrat die Wahlbehörde sein. Auf keinen Fall kommt es für die FDP in Frage, dass die Regierung das Regierungspräsidium bestimmt. 

Ausgang der Reform der Gemeindestrukturen mit allfälligem Einfluss auf das Wahlsystem Kantonsrat

Die laufende Diskussion um die Gemeindestrukturen (Initiative „IG Starkes Ausserrhoden“ und Gegenvorschlag der Regierung) und der Volksentscheid dazu wird je nach Ausgang Einfluss auf die möglichen Varianten im Verfassungkontext haben. So steht für eine Mehrheit der FDP AR die Frage des richtigen Wahlverfahrens in einer gewissen Abhängigkeit zu künftigen Gemeindestrukturen. Sofern sich die Gemeindestrukturen mittelfristig an der aktuellen Situation orientieren hat die Basisbefragung der FDP AR gezeigt, dass sich eine Mehrheit ein Wahlsystem in der Nähe des heutigen Mischsystems wünscht. Nachdem das heute geltende Wahlsystem den bundesgerichtlichen Anforderungen nicht mehr in jeder Beziehung gerecht wird, hat die FDP AR einen Alternativvorschlag ausgearbeitet. Dieser nimmt die Möglichkeit von Majorzwahlen bis zu einer gewissen Sitzanzahl im Kantonsrat auf, verpflichtet aber Gemeinden mit 9 Sitzen und mehr zu einer Proporzwahl. Die FDP AR bittet den Regierungsrat entsprechend diese Option zu prüfen.

Dieser Vorschlag berücksichtigt die geltende Bundesrechtssprechung, ist nahe am bestehenden, bewährten Modell und bringt die notwendige Flexibilität mit sich, auch bei Gemeindefusionen unverändert beibehalten werden zu können. Die ausführliche Vernehmlassungsantwort ist auf unserer Homepage veröffentlicht.